Datum/Uhrzeit: | 16.02.2012, 20.00 Uhr |
Versammlungsort: | Willsbach, Gaststätte Rössle |
Vorsitzende: | Anni Schmidt |
Schriftführerin: | Dr. Heidi Kübler |
Zahl der erschienenen Mitglieder: | 10 |
Frau Anni Schmidt eröffnet die Hauptversammlung, verliest die Tagesordnung, die per Brief allen Mitgliedern am 28.01.2012 frist- und formgerecht (laut Satzung 2-wöchige Frist) bekannt gemacht wurde. Die Versammlung wurde satzungsgemäß einberufen und die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form angenommen.
Änderungen bzw. Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Das Protokoll der letzten Hauptversammlung wurde vorgelesen und in der vorliegenden Form angenommen.
Eine Aussprache wurde nicht gewünscht.
Es waren 10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Für die Satzungsänderung bedarf es einer ¾ - Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die erste Vorsitzende gibt einen Rückblick auf die Veranstaltungen im Jahr 2011.
Eine Aussprache wurde nicht gewünscht.
Die zweite Vorsitzende gibt einen Bericht über ihre Aktivitäten im Jahr 2011.
Eine Aussprache wurde nicht gewünscht.
Der Kassenwart, Herr Karl-Heinz Kübler, stellt den Kassenbericht 2011 vor.
Eine Aussprache wurde nicht gewünscht.
Die Kassenprüfung wurde durchgeführt am 18.01.2012 durch Jacqueline Eckstein und Carmen Spönle. Es gab keine Beanstandungen.
Dem Kassenwart wurde eine ordnungsmäßige Kassenführung bescheinigt.
Carmen Spönle beantragt die Entlastung des Vorstandes.
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen für Entlastung, 0 Stimmen dagegen, 0 Stimmen Enthaltung, 0 Stimmen ungültig.
Die Vorstandschaft wurde somit entlastet.
Im vergangenen Jahr mussten wir feststellen dass unser Verein beim Finanzamt Heilbronn steuerlich als Berufsverband geführt wird.
Das heißt: wir können keine Spendenbescheinigungen ausstellen und die Spender können keine Steuerermäßigung für die Spende beantragen.
Im Einvernehmen mit dem Finanzamt und dem Amtsgericht (Vereinsregister) hat die Vorstandschaft folgende Satzungsänderung vorgesehen:
Unterstrichene Texte werden gelöscht kursive Texte werden eingefügt
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§ 1 Redaktionelle Änderung
Name des Vereins: geändert in: Der Verein führt den Namen:
§ 2 wird wie folgt geändert:
Der Verein bestrebt die Ausbreitung der Homöopathie nach der Lehre Hahnemanns, durch Vorträge und Seminare über: Homöopathie, naturgemäße und vernünftige Ernährungs- und Lebensweise, Gesundheitspolitik und vorbeugende, gesundheitsfördernde Maßnahme.
Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
§ 3 wird wie folgt geändert:
Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Aktualisierung der Postleitzahl und redaktionelle Änderung:
7104 Obersulm geändert in: 74182 Obersulm
Er wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Heilbronn eingetragen und erhält danach den Zusatz „eingetragener Verein“.
Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Heilbronn eingetragen.
§ 9 Redaktionelle Änderung
Die Höhe des Mitgliedbeitrages….
Den Mitgliedsbeitrag…
§ 13 Redaktionelle Änderung
Die Sitzung des geschäftsführenden Vorstands…
Die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands…
§ 15 Aktualisierung der Währung:
500,00 DM geändert in: 500,00 €
§ 16 Ergänzung
Sie bleiben im Amt bis Neuwahlen stattgefunden haben.
§ 22 redaktionelle Änderung
…, oder auf Auflösung…
…, oder Auflösung…
§ 23 wird wie folgt geändert:
Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen, nach Rücksprache mit dem Finanzamt, zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Hahnemannia Deutscher Verband für Homöopathie und Lebenspflege e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 24 redaktionelle Änderung -Aktualisierung-
Vorstehende Satzung tritt unmittelbar nach ihrer Annahme durch die Hauptversammlung in Kraft.
Vorstehende Satzung tritt mit Eintragung im Vereinsregister in Kraft.
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Alle übrigen Bestandteile der Satzung (Gründungssatzung) vom 10.12.1992 bleiben unverändert bestehen.
Die in der Tagesordnung mitgeteilten Satzungsänderungen wurden eingehend erörtert und den Mitgliedern wurde der Entwurf der Satzungsneufassung vorgelegt.
Aussprache erfolgte.
Die Satzung wurde geändert und zugleich mit 10 Stimmen, bei 0 Stimmenthaltungen
und 0 ungültigen Stimmen sowie mit 0 Gegenstimmen nach beigefügter Anlage (Satzungsneufassung) neu gefasst.
Die 2. Vorsitzende, Heidi Herdel-Furtner, stellt das Jahresprogramm 2012 vor.
Ehrungen von Mitgliedern wurden vorgenommen.
Die Sitzung wird um 20.50 Uhr geschlossen.